Willkommen
Rufen Sie uns an: (037298) 12696
Hinweis: Sie werden ggf. auf ein Mobiltelefon umgeleitet, dabei kann eine kurze Wartezeit entstehen. Hierbei fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Sie erreichen uns auch per E-Mail: taxi@didszun.org oder per Fax: (037298) 303 845.
Leistungen
Wir bieten folgende Transportleistungen an:
- Taxi
- Krankenfahrten
- Flughafentransfer
- Haushaltsauflösungen / Hausratentsorgungen
- Gütertransporte (bis ca. 3.5t)
Telefon: (037298) 12696 E-Mail: taxi@didszun.org
Taxi
Taxitarif für Oelsnitz/E. und Umgebung:
- Grundpreis: 6,00 €
- Tarif 1 (Zielfahrt, eine Strecke): Kilometerpreis Tag: 2,10 € Kilometerpreis Nacht: 2,30 €
- Tarif 2 ("Rundfahrt", mit Rückweg): Kilometerpreis Tag: 1,30 € Kilometerpreis Nacht: 1,50 €
- Wartepauschale pro Stunde: 34,00 €
- Zuschlag Großraumtaxi: 5,00 €
- gültig ab 1.6.2022 Tagtarif: 6:00 – 20:00 Uhr Nachttarif: 20:00 – 6:00 Uhr
Krankenfahrten
Wir bieten sitzende Krankenbeförderungen und befördern Sie zum Arzt oder zum Krankenhaus und bei Bedarf auch wieder zurück.
Hierbei können Sie Terminpläne vorlegen, Termine einzeln bestellen und natürlich auch Änderungen durchgeben – wir sind hier flexibel. Wir rechnen natürlich mit allen möglichen Kostenträgern / Krankenkassen ab.
Die Voraussetzungen für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse finden Sie in den folgenden Abschnitten.
Sollten sie Fragen haben, können Sie uns gern eine E-Mail senden; wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um noch offene Fragen mit Ihnen zu klären. Gern können Sie uns auch unter der oben angegebenen Telefonnummer anrufen.
Fahrten zur Dialyse
Benötigt werden vorab bzw. zum ersten Fahrantritt:
- Verordnung einer Krankenbeförderung (Serienfahrt)
- Genehmigung der Verordnung durch Ihre Krankenkasse
Je nach Kasse und Ihrem Zuzahlungsstatus fällt ein Eigenanteil an, den Sie selbst begleichen müssen. Ob dieser bei jeder Fahrt oder nur bei der ersten und letzten Fahrt zu entrichten ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Der Zuzahlungsstatus ist in der Regel auf dem Krankenbeförderungsschein vermerkt.
Fahrten zur Chemotherapie
Benötigt werden vorab bzw. zum ersten Fahrantritt:
- ein Schreiben Ihres behandelnden Arztes / Ihrer behandelnden Klinik, aus dem die medizinische Notwendigkeit hervorgeht, dass Sie mit einem Taxi transportiert werden sollen
- zusätzlich besteht die Notwendigkeit, die Fahrten von Ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen
- Verordnung einer Krankenbeförderung (Serienfahrt)
Fahrten zur Strahlentherapie
Benötigt werden:
- ein Schreiben Ihres behandelnden Arztes / Ihrer behandelnden Klinik, aus dem die medizinische Notwendigkeit hervorgeht, dass Sie mit einem Taxi transportiert werden sollen
- zusätzlich besteht die Notwendigkeit, die Fahrten von Ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen
Sollten Sie nicht von der Zuzahlung von Eigenanteilen befreit sein, ist dabei von Ihnen ein Eigenanteil pro Fahrt oder für die erste und letzte Fahrt (variiert je nach Kasse) zu entrichten. Der von Ihnen zu übernehmende Eigenanteil richtet sich nach dem Fahrpreis für die zurück zu legende Strecke. Wie viel Sie dabei selbst selbst tragen müssen, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie das Schreiben für die medizinische Notwendigkeit und die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse vorliegen haben, benötigen Sie für die eigentliche Fahrt eine sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung. Diese bekommen Sie von Ihrem behandelndem Arzt.
Fahrten von oder zu stationären Behandlungen
Fahrten zur stationären Aufnahme bedürfen keiner Vorgenehmigung durch die Krankenkasse. Bei diesen Fahrten benötigen Sie aber eine sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung. Diese bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder dem behandelndem Arzt.
Die Verordnung ist dem Taxifahrer bei Fahrtantritt auszuhändigen. Sofern Sie von Zuzahlungen nicht befreit sind, ist von Ihnen noch der Eigenanteil für die Fahrt zu entrichten. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach dem Fahrpreis der zurückzulegenden Strecke, mindestens jedoch 5 € und maximal 10 €.
Fahrten zu ambulanten Operationen
Bei einer Fahrt zu einer ambulanten Operation werden die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. Dabei muss von der Krankenkasse vorab die Genehmigung für diese Fahrt eingeholt werden.
Zusätzlich benötigen Sie von Ihrem Hausarzt oder Ihrem behandelndem Arzt noch eine sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
Fahrten zur ambulanten Behandlung können nur in besonderen Ausnahmefällen verordnet werden. Diese Krankenfahrten muss sich der Versicherte vor Inanspruchnahme von der Krankenkasse genehmigen lassen.
Sofern Sie von Zuzahlungen nicht befreit sind, ist von Ihnen ein Eigenanteil pro Fahrt zu entrichten. Die Höhe des Eigenanteils erfragen sie bitte bei ihrer Krankenkasse.
Bei Arbeitsunfällen benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Berufsgenossenschaft, in der Regel ist hier kein Eigenanteil zu entrichten.
Fahrten zur Kur / Reha
Je nach Kostenträger ist hier die Genehmigung der Krankenkasse bzw. des zuständigen Rentenversicherungsträgers einzuholen.
Ein kleiner Tipp: Wenn Sie als "chronisch krank" 1% Ihres jährlichen Einkommens als Eigenanteil entrichtet haben, werden sie von Ihrer Kasse von weiteren Eigenanteilszahlungen befreit.
Kontakt
Telefon:037298 / 12696
E-Mail:taxi@didszun.org
Adresse:Windbergstraße 709376 Oelsnitz/Erzgebirge
Öffnungszeiten:Montag bis Sonntag Fahrten jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Telefonzeit für Vorbestellungen:tägl. 9:00-18:00
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Jens Didszun, Windbergstraße 7, 09376 Oelsnitz
IK-Nr.: 601414364
USt.ID-Nr. gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE321963236
Steuer-ID: 224/213/01194
Kontakt: Telefon: 037298 12696 Telefax: 037298 303845 E-Mail: taxi@didszun.org
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